JuLeiCa - Alle Infos auf einen Blick

 

Aktuelle Informationen zur Beantragung und Verlängerung

Ihr könnt den Prozess der Beantragung oder Verlängerung deutlich beschleunigen, wenn ihr Scans (z.B. PDF) eurer Qualifikationen beifügt und an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sendet. 

 

5 knallharte Fakten

  1. Seit 1999 gibt es eine einheitliche Jugendleiter- und Jugendleiterinnen-Card im Scheckkartenformat. Diese wird kurz JuLeiCa genannt. 

  2. Die JuLeiCa dient als Ausweis für Jugendleiter und Jugendleiter_innen. 

  3. Durch den Besitz einer JuLeiCa können Jugendleiter_innen sofort nachweisen, dass sie über die nötigen rechtlichen und pädagogischen Kenntnisse verfügen, um selbständig eine Jugendgruppe zu leiten.

  4. Es winken Vergünstigungen. Mit der JuLeiCa kann man bei teilnehmenden Partnern Preisnachlässe erhalten, beispielsweise beim Kauf einer Bahncard, Bustickets, dem Eintritt im Kino oder ins Schwimmbad. Näheres kannst du auf www.juleica.de erfahren.

  5. Seit dem 01.12.2009 kann die JuLeiCa nur noch online beantragt werden. Hierzu gehst du auf www.juleica.de.

 

5 magische Voraussetzungen 

  1. Ehrenamt:
    Die JuLeiCa ist in erster Linie für diejenigen gedacht, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Nur in besonderen Fällen dürfen auch Menschen, die hauptamtlich tätig sind, eine JuLeiCa beantragen.
     
  2. Alter:
    Um Jugendleiter_in zu sein, musst du in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein. 

  3. Arbeitsbereich:
    Du musst entweder für eine dem Hessischen Jugendring angehörende Jugendorganisation, also Jugendverband oder Jugendgemeinschaft tätig sein, oder für einen sonstigen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien bzw. öffentlichen Jugendhilfe, um eine JuLeiCa zu bekommen.

  4. Kenntnisse:
    Ohne Pädagogik, Recht und Erste Hilfe geht nichts! Um eine JuLeiCa zu bekommen, musst du über pädagogische und rechtliche Kenntnisse im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Die bekommst du bei unserer Juleica-Grundschulung.
    Du hast schon eine Ausbildung gemacht, die dir diese Kenntnisse vermittelt hat? Super, denn die kannst du beim Landesverband anerkennen lassen.
    Zwingend erforderlich ist, dass du, wenn du den JuLeiCa Antrag stellst, einen Erste-Hilfe-Lehrgang besucht hast, der nicht länger als drei Jahre her ist. Deine San-Ausbildung kann dir natürlich ebenfalls anerkannt werden.

  5. Zeit:
    Die Ausbildung muss nachweislich mindestens 40 Zeitstunden umfassen.
    => Wenn du die Ausbildung beim Jugendrotkreuz besucht hast, ist die Sache geritzt, denn unsere Ausbildung orientiert sich an den JuLeiCa-Standards.

 

5 Infos zum Antrag

  1. Der Antrag muss in der Regel von dir selbst gestellt werden. Online geht das unter www.juleica.de. Wenn du Unterstützung brauchst, frag mal bei deiner Kreisleitung nach oder ruf bei uns an.

  2. Zuständig für die Ausstellung der JuLeiCa sind die örtlich zuständigen Jugendämter.
    ACHTUNG: Damit die Beantragung klappt, musst du im Online-Antrag in der entsprechenden Liste unbedingt dein zuständiges JRK auf Kreisebene wählen!

  3. Für den Antrag benötigst du ein Foto. Da die JuLeiCa ja ein Ausweis ist, sollte auch das Foto darauf die Anforderungen eines Passfotos erfüllen – oder zumindest so ähnlich sein wie das auf deinem Ausweis. Also dein Gesicht in einer Nahaufnahme, klar zu erkennen und am besten geht keine Party im Hintergrund, oder ist zumindest nicht zu sehen. Weitere Infos in Sachen Foto findest du hier.

  4. Die JuLeiCa ist für drei Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden. Damit du das machen kannst, musst du an einer Fortbildung im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) teilgenommen haben. Auf unserem Bildungsplakat findest du entsprechende Fortbildungen mit "Juleica-Fortbildung" gekennzeichnet. Fortbildungen können in einem der folgenden Bereiche absolviert werden:
    - Arbeit in/mit Gruppen, Aufsichtspflicht
    - Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
    - Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen
    - Rolle und Selbstverständnis von Jugendleiter/innen
    - Organisation und Planung
  5. Die Karte kann längstens 3 Jahre nach ihrem Ablauf neu verlängert werden.

 

Noch Fragen?

Klingel doch einfach mal bei uns in Sachen JuLeiCa durch: 0611/7909-155 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 
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