Tu' Gutes - und red' ruhig drüber!

Wir sind der Meinung: Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann dies auch klar und deutlich sagen! Damit inspirierst Du nicht nur möglicherweise andere, sich auch zu engagieren, sondern kannst dein Engangement in manchen Situatioen zu deinem Vorteil nutzen! 

Zum Beispiel indem Du Dir Dein ehrenamtliches Engagement offiziell bescheinigen lässt (durch das Zeugnisbeiblatt oder den Kompetenznachweis) und so bereits in der Bewerbung Deinem zukünftigen Arbeitgeber zeigst, dass Du nicht nur von sozialem Verhalten sprichst, sondern diese Idee in Deinem ehreamtlichen Engagement auch lebst. 

Oder indem Du Dir Deine Gruppenleitertätigkeit mit einer Juleica bestätigen lässt und damit nicht nur einen Ausweis hast, der von vielen Trägern anerkannt wird (wichtig, wenn Du z.B. als Betreuerin in ein Ferienlager mitfahren möchtest), sondern auch die Möglichkeit verschiedene Vergünstigungen zu bekommen.  

Wir danken Dir jedenfalls ganz herzlich für Dein Engagement! Weiter unten findest Du deswegen außer den näheren Informationen zu den eben genannten Möglichkeiten auch einen Verweis auf die Möglichkeiten der Anerkennung&Ehrung innerhalb des JRK. W!R sind das JRK.

 

 

Tätigkeitsbescheinigung

Die einfachste und schnellste Möglichkeit, um Deinen Einsatz im JRK nachzuweisen, ist die Bescheinigung über Deine ehrenamtliche Tätigkeit. Sie umfasst eine kurze Zusammenfassung des Engagement und der letzten Fortbildungen. Sie kann formfrei bei der Kreisjugendleitung angefordert werden.

Beispiel PDF: Tätigkeitsbescheinigung

 

 

Kompetenznachweis über erworbene Qualifikationen

Wesentlich aussagekräftiger als die oben genannte Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätikeit ist der Kompetenznachweis. Hierin wird auch auf Deine individuellen Fähigkeiten eingegangen und etwas näher beschrieben, wie Du Dich engagierst. Voraussetzung für eine Beantragung des Kompetenznachweises ist allerdings, dass man sich mindestens 80 Stunden im Jahr ehrenamtlich und freiwillig engagiert.

Man kann diese Art des Nachweises entweder selbst online bearbeiten und ihn dann der Kreisleitung Jugendrotkreuz einreichen, oder sich direkt an die Kreisleitung wenden. Der Kompetenznachweis wird komplett online bearbeitet und ist unter folgender Adresse zu finden: www.kompetenznachweis.de

 

Beispiele und Materialien

PDF: Kompetenznachweis (Muster 1)

PDF: Kompetenznachweis (Muster 2)

PDF: Tipps zum Ausfüllen des Nachweises

JPG: JRK Logo (klein)

 

Den Kompetenznachweis kann man beantragen unter: www.kompetenznachweis.de

 

 

Zeugnisbeiblatt

Wäre es nicht toll, wenn im Schulzeugnis nicht nur Noten stehen würden, sondern auch außerschulisches, ehrenamtliches Engagement gewürdigt würde? 

Also das Jugendrotkreuz fände das toll, und Schüler sicherlich auch: Denn ein Schulzeugnis muss immer wieder mal vorgelegt werden und wer sich auch ausserhalb der Schule engagiert hat soziale Kompetenzen die eventuell auch im späteren Berufsleben wichtig sein könnten. 

Ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Schule soll daher nach Erlass vom 8. Mai 2001 (ABl. 5/01, S.370) auch mit einem besonderen Beiblatt zum Zeugnis gewürdigt werden. Vielen Schülerinnen und Schülern ist diese Regelung jedoch noch nicht bekannt.

Alle Infos, wie man sich das ehrenamtliche Engagement im Zeugnis vermerken lässt, gibt es hier als PDF: Broschüre Zeugnisbeiblatt

Tipp: Schüler die sich innerhalb der Schule freiwillig engagieren (z.B. als Schulsanitäter) können sich ihren Einsatz natürlich auch im Zeugnis bescheinigen lassen: unter der Rubrik "Bemerkungen".

 

 

Jahresringe und Ehrenabzeichen im JRK Hessen

Die Landesversammlung des Jugendrotkreuz Hessen hat am 18. September 2010 die Einführung und die Inhalte der „Ehrungen und Auszeichnungen im hessischen Jugendrotkreuz“ als Erweiterung der Ordnung Jugendrotkreuz Hessen beschlossen. 

Damit wurde es möglich gemacht Mitgliedern als Zeichen der Wertschätzung ihres Engagements Pins und Urkunden zu verleihen. Es werden drei generelle Arten der Auszeichnungen unterschieden:

  • Jahresringe für 5 - 50jährige Mitgliedschaft (rechts)
  • Ehrenabzeichen (oben)
  • Ehrenmitgliedschaft

Der Sinn und Zweck von Auszeichnungen besteht in der Anerkennung von besonderen Leistungen oder Verdiensten, aber auch der aktiven und treuen langjährigen Mitarbeit. Sie sind sichtbarer Ausdruck eines „Dankeschöns“ des hessischen Jugendrotkreuzes für erbrachte Leistungen und Verdienste des Jugendrotkreuzes beziehungsweise des Deutschen Roten Kreuzes. Die verschiedenen Abzeichen werden von der Kreisleitung vergeben, bzw. bei der Landesleitung beantragt. Nähere Informationen hierzu findest Du in der Ehrungsordnung, die du hier herunterladen kannst.   

 
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