Förderrichtlinie

„Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen“

2018 foerderrichtlinieDas Engagement des Jugendrotkreuzes ist an Schulen gern gesehen, das zeigt auch die aktuelle Förderrichtlinie des hessischen Ministeriums des Innern und für Sport: Zielsetzung darin ist es, das Engagement von Partnern wie dem Jugendrotkreuz so zu unterstützen, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, deren Arbeit kennenzulernen. In den Angeboten des Jugendrotkreuz lernen Schülerinnen und Schüler etwas über Menschlichkeit (und natürlich über die sechs anderen Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung), die Wichtigkeit sozialen und ehrenamtlichen Engagements und natürlich auch, wie man in diversen Gefahrenlagen richtig und angemessen reagiert.

Schulen suchen verstärkt solche Kooperationen, um ein starkes Nachmittagsangebot aufbauen und konstant anbieten zu können.

Als Landesverband können wir gemeinsam mit den Gliederungen auf Kreis- und Ortsebene eine Zuwendung für die vielen lokalen Schulangebote beantragen: Je nach Anzahl der Schulstunden gibt es eine Förderung von € 400,- bis maximal € 800,-. Angebote, die das ganze Schuljahr umfassen, werden sogar mit bis zu € 5.000,- gefördert.

Download Leitfaden zur Förderrichtlinie (PDF)
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Download Antragsformular (DOC)

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